Antrag zur Ratssitzung der Gemeinde Marienheide am 26.10.2021 Brucher Strasse für den Radverkehr öffnen und attraktiver machen
Sehr geehrter Herr Meisenberg,
die GRÜNE Ratsfraktion hat ein Gesamtkonzept zur langfristigen und nachhaltigen Entwicklung der Brucher Talsperre beantragt. Wir halten ein solches Konzept vor allem im Hinblick auf die Verkehrs- und Parkflächensituation für unabdingbar. Unabhängig von den weiteren Beratungen zu diesem Antrag wird die Verwaltung gebeten, folgende verkehrliche Maßnahmen im Umfeld der Brucher Talsperre zu prüfen:
1. DieVerbindungsstrassevonderGummersbacherStrasseB256zurBrucher Strasse in Höhe Stülinghausen wird als Einbahnstrasse Richtung Brucher Talsperre ausgewiesen.
2. ImweiterenVerlaufwirddieBrucherStrassevomunterenKreuzungsbereichbis Wipperfließ dauerhaft als Einbahnstrasse ausgewiesen. Für Anlieger wird die Ebergstrasse in Richtung Bundesstrasse geöffnet.
3. DieBrucherStrassewirdinihremgesamtenVerlaufinbeidenRichtungenfürden Radverkehr geöffnet, wie es die Novelle der StVO seit dem letzten Jahr möglich macht. Gleichzeitig wird auf der ganzen Brucher Strasse eine Geschwindigkeits- begrenzung auf 30 km/h erlassen.
Begründung:
Zu1. Der Einmündungsbereich zur Gummersbacher Strasse B 256 wurde im Rahmen der Betrachtungen zum Alltagsradweg Marienheide-Gummersbach als Unfallrisikobereich identifiziert. Von unten anfahrende PKW können passierende Radfahrer und Fußgänger erst dann erkennen, wenn sie schon auf dem Rad/Gehweg stehen und diesen blockieren, regelmäßig kommt es zu kritischen Situationen. Eine Einbahnstrassenregelung verhindert diese Risiken, weil abbiegende PKW beide Richtungen gut einsehen können.
Zu 2. Die bisherige saisonale Ausweisung der Brucher Strasse als Einbahnstrasse ab Höhe des DLG Hauses bis Wipperfließ wird regelmäßig mißachtet und führt bei vielen Ortsunkundigen zu Wendemanövern oder regelwidrigem Verhalten. Durch die in beide Richtungen ausparkenden PKW kommt es in Höhe des Parkplatzes immer wieder zu problematischen Begegnungen. Eine dauerhafte und eindeutige Richtungsweisung kann dem entgegen wirken. Das „Strukturkonzept Brucher Talsperre“ von 2014 beschreibt ebenfalls die verkehrliche Erschließung an der Brucher Talsperre als „z. T. unzureichend, enge Querschnitte, keine ausreichenden Parkmöglichkeiten“ und „für Begegnungsverkehr (Pkw/Pkw) sehr eng“. Eine einspurige Verkehrsführung bietet hier die Lösung.
Zu 3. Im Rahmen der Gesamtüberarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO im Jahr 2020 hat das Bundesverkehrsministerium die zuständigen Straßen-verkehrsbehörden verstärkt zur Prüfung der Öffnungsmöglichkeit von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende aufgerufen. Ziel ist es, hierdurch die Zahl der in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraßen zu vergrößern. Vorangegangen waren Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen BASt. Dabei wurde festgestellt:
„Einbahnstraßen dienen innerorts vorrangig der Lenkung und Regelung des Kfz-Verkehrs. Für den Radverkehr unterbrechen sie dagegen vielfach direkte Radverkehrs-verbindungen und erschweren die Benutzung verkehrsarmer Erschließungsstraßen. Deswegen wurden schon in der Vergangenheit in vielen Städten Einbahnstraßen für den gegengerichteten Radverkehr geöffnet. Diese Entwicklungen und vorliegende meist positive Erfahrungen führten zu der am 01.09.1997 in Kraft getretenen StVO-Regelung, dass das Rad fahren in Gegenrichtung von Einbahnstraßen – zunächst versuchsweise befristet bis zum 31.12.2000 – unter bestimmten Bedingungen zugelassen werden kann. Ziel der Untersuchung war es, die Verkehrssicherheit in Einbahnstraßen mit zugelassenem gegengerichteten Radverkehr vertiefend zu analysieren und im Vergleich mit nicht geöffneten Einbahnstraßen zu bewerten. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die Problematik bezüglich der Verkehrssicherheit des Radverkehrs in Einbahnstraßen insgesamt nur gering ist. Eine Öffnung der Einbahnstraßen lässt weder in Bezug auf die Zahl der Unfälle noch die Unfallschwere negative Auswirkungen erkennen. Tendenziell lassen die Ergebnisse unter Heranziehung anderer Untersuchungen sogar einen Sicherheitsgewinn erwarten.“
Quelle: https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Publikationen/Berichte/unterreihe-v/2003- 2001/v83.html
Auch in der Dokumentation des Arbeitsgesprächs zur Brucher Talsperre vom 23.1.2017 wird die „touristische Inwertsetzung des Talsperrenraumes entsprechend dem geänderten Freizeitverhalten“ als wünschenswert hervorgehoben. Ganz sicher dient eine Ausweisung als Fahrradstrasse diesem Ziel. Bereits jetzt verläuft ein Teilstück des Panorama Radweges über die Brucher Strasse, eine Anbindung an den Bahntrassen-Radweg über die Klosterstrasse würde den steigenden Zahlen von Radtouristen eine weitere attraktive Teilstrecke anbieten und damit den Freizeitwert von Marienheide stärken. Die sichere Lenkung und Förderung des Radverkehrs ist im Sinne der touristischen und Klimaziele nach Kräften zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Seb Schäfer