Newsletter der Grünen Abgeordneten im Verkehrsausschuss des NRW-Landtags

Landeshaushalt 2024 Verkehr

Die Diskussionen um den Landeshaushalt 2024 waren geprägt von der schwierigen Finanzlage, so dass die Erhöhung im Verkehrsbereich diesmal mit 24 Mio. Euro mehr gegenüber 2023 nur vergleichsweise gering ausfiel. Hinzu kam, dass aus dem Verkehrshaushalt die Summe von 280 Mio. Euro für die Mitfinanzierung des Deutschlandtickets gestemmt werden musste. Größere zusätzliche Summen für den Ausbau der Infrastruktur waren deshalb nicht zu erzielen. Umso wichtiger war es, diesmal stärker zu priorisieren und beispielsweise die Mittel für den Landesstraßenbau gezielt für den Erhalt aufzuwenden. Dazu werden in 2024 keine neuen Straßenprojekte angefangen, sondern zunächst nur die bereits begonnenen weitergeführt. 220 Mio. Euro fließen in den Erhalt und die Sanierung von Landesstraßen, hingegen nur 46,4 Mio. Euro in den Neu- und Ausbau, gemäß dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Grundsatz Erhalt vor Neubau.

Die Mittel für den SPNV und ÖPNV wurden um knapp 90 Mio. Euro erhöht, wobei die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen der Töpfe für den Planungsvorrat Schiene und für die Förderung der Nicht-Bundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) durch gemeinsame Änderungsanträge mit der CDU abgemildert werden konnten.

Auch im Bereich Nahmobilität und Radverkehr waren ursprünglich größere Summen zur Haushalts-konsolidierung vorgesehen, die ebenfalls durch Änderungsanträge abgefedert wurden. Auch die Mittel für die Planung des Radvorrangroutennetzes sind wieder eingeplant. Kürzungen zur Gegenfinanzierung wurden dabei bei den Mitteln kommunaler Straßenbau, Öffentlichkeitsarbeit, Förderrichtlinie Luftfahrt und Digitalisierung vorgenommen.

Der Verkehrshaushalt für 2024 zeigt damit trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen deutlich in Richtung Mobilitätswende, auch wenn wir GRÜNE uns eine noch stärkere Priorisierung auf den Umweltverbund gewünscht hätten.

Ansprechpartner: alle Abgeordneten

Rad- und Fußverkehr / Nahmobilität

Das Verkehrsministerium hat im Dezember 2023 eine neue Förderrichtlinie Nahmobilität auf den Weg gebracht. Wesentliche Unterschiede zur alten Richtlinie bestehen darin, dass jetzt auch ausdrücklich kommunale Nahmobilitätskonzepte gefördert werden, die Kommunen bei der Erfassung des Zustandes des Radverkehrsnetzes unterstützt werden sowie dass in Ortslagen Geh- und Radwege getrennt geführt werden sollen, d.h. eine Mitbenutzung des Gehwegs durch Radfahrende vermieden werden soll. Die neue Förderrichtlinie findet Ihr hier.

Das Verkehrsministerium bereitet gerade auf der Grundlage einer landesweiten Potentialanalyse den Entwurf des ersten Bedarfsplans für Radschnellwegverbindungen vor. Der Entwurf des Bedarfsplans soll Mitte nächsten Jahres fertiggestellt sein und der fertige Plan Anfang 2026 in Kraft treten, die Kommunen werden in die Erarbeitung mit einbezogen. Weitere Informationen dazu und den Sachstandsbericht zu den bisher geplanten sieben Radschnellwegen findet Ihr hier.

Gemeinsam mit der EU legt die Landesregierung NRW ein neues Förderangebot für eine „nachhaltige städtische Mobilität“in Höhe von 52 Mio. Euro auf. Neben der Neugestaltung verkehrlich genutzter Infrastrukturen und Flächen sollen auch alternative klima- und umweltfreundliche Mobilitätsangebote sowohl innerhalb städtischer Zentren als auch im jeweiligen Verflechtungsraum gestärkt werden. Das Förderangebot richtet sich an Kommunen, aber auch über kommunale Kooperationsvorhaben an Einrichtungen und Unternehmen. Weitere Infos dazu findet Ihr hier.

In NRW wird es zukünftig eine weitere Fahrradprofessur geben. Den Zuschlag dafür hat die Hochschule Bochum erhalten, das Thema Radverkehr wird dort damit strategisch in Forschung und Lehre weiter verankert. Es werden mit der zukünftigen Professur Impulse für die Verkehrswende gesetzt und die für den Ausbau der Radwegeinfrastruktur dringend benötigten Fachkräfte ausgebildet. Die Professur wird vom Land NRW für 10 Jahre mit bis zu 400.000 Euro jährlich gefördert. Weitere Infos dazu gibt es hier.

Ansprechpartner: Martin Metz

Bedarfspläne

Die Bedarfspläne für ÖPNV, Landesstraßen und Radschnellwege werden auf Grundlage des multimodalen Landesverkehrsmodell 2035 neu erstellt. Das Landesverkehrsmodell befindet sich gerade kurz vor der Veröffentlichung. Die Ausschreibungen für die externe Unterstützung zur Erstellung des ÖPNV-Bedarfsplans und des Landesstraßenbedarfsplans werden derzeit vorbereitet, für die Radschnellwegeverbindungen läuft bereits das Vergabeverfahren. Alle drei Bedarfsplanentwürfe sollen im nächsten Jahr vorliegen, die Kommunen sowie die regionalen Planungsträger werden in den Prozess eingebunden. Für die Aufnahme von ÖPNV-Maßnahmen gilt weiterhin die Übergangsregelung, dass Projekte auch bis dahin angemeldet werden und damit eine Förderung erhalten können. Bei zusätzlichen Radschnellwegverbindungen werden die Kommunen bis zur Aufstellung des Bedarfsplans beraten und unterstützt, die Planungskosten werden zu 95 Prozent vom Land übernommen. Projekte, die nicht in den Bedarfsplan aufgenommen werden, können als kommunale Radschnellverbindungen fortgeführt werden.

Über den Fortgang dieser zentralen Vorhaben in dieser Wahlperiode werden wir noch ausführlicher informieren.

Weitere Infos gibt es hier.

Ansprechpartner: Ina Besche-Krastl, Laura Postma, Martin Metz

Autobahn-Brücken stärker in den Blick nehmen

Immer mehr Autobahnbrücken in Nordrhein-Westfalen sind marode und halten den gestiegenen Anforderungen aufgrund des hohen LKW-Verkehrs nicht mehr stand. Die Folge sind Sperrungen oder sogenannte „Ablastungen“, damit sie nicht völlig unter der Last einknicken. In der Vergangenheit wurde viel zu wenig getan, um die zum Teil etliche Jahrzehnte alten Brücken zu erhalten. Stattdessen wurden die Priorität auf Neubauprojekte gelegt – mit den jetzt spürbaren Folgen für unsere Verkehrsinfrastruktur. Sogar der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht Anfang Januar darauf hingewiesen, dass das Bundesverkehrsministerium den Modernisierungsbedarf unterschätzt und den vollständigen Umfang der zu modernisierenden Bauwerke nicht im Blick hat, obwohl die prekäre Lage der Brückensanierung bekannt ist. Nordrhein-Westfalen hat mit Beginn der schwarz-grünen Koalition umgesteuert und investiert gemäß dem Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ deutlich mehr in die Sanierung von Landesstraßen, Brücken und Tunneln. Den für die Autobahnen verantwortliche Bund und die Autobahn-GmbH fordern wir in unserem im Januarplenum gestellten Entschließungsantrag u.a. auf, sich ebenfalls auf die Instandhaltung der Autobahnen und vor allem der Brücken zu konzentrieren, die Brücken engmaschiger zu kontrollieren und für Brücken in schlechtem Zustand proaktiv Notfallpläne zu erarbeiten, sich mit den betroffenen Kommunen und dem Land besser abzustimmen und die Anordnung von Sperrungen für den LKW-Durchgangsverkehr zu erleichtern. 

Ansprechpartner: Martin Metz

Kürzungen im Bundeshaushalt betreffen auch Schienenverkehr in NRW

Die durch das Urteil zum Nachtragshaushalt notwendig gewordenen Einsparungen im Bundeshaushalt haben auch Auswirkungen auf den Ausbau der Schieneninfrastruktur in NRW. So werden die ursprünglich bis 2027 vorgesehenen 45 Mrd. Euro aus der LKW-Maut nur zu 60 Prozent (27 Mrd.) zur Verfügung gestellt. Dies ist umso kritischer, da der Sanierungsbedarf bei der Schiene mittlerweile 90 Mrd. Euro beträgt. Hinzu kommen notwendige Investitionen für die Digitalisierung von über 45 Mrd. Euro. Für die geplanten Neu- und Ausbauinvestitionen werden 150 Mrd. Euro in den kommenden Jahren benötigt. Die Einschnitte sind besonders schmerzhaft, denn auch in NRW stehen damit geplante Bahnhofssanierungen und neue Schienenstrecken auf dem Prüfstand, ebenso wurden Mittel für die Antriebswende gekürzt. Die für 2024 beschlossene vollständige Kürzung der Fahrzeugförderung, um die Züge ETCS-tauglich zu machen, verzögert die Digitalisierung des Bahnverkehrs. Insgesamt bedeuten die Einsparungen bei der Schiene einen großen Rückschritt für den geplanten Ausbau. Umso ärgerlicher ist es, dass im Bereich Autoverkehr keine Kürzungen vorgesehen sind, das wirft die dringend notwendige Mobilitätswende wieder ein großes Stück zurück. 

Ansprechpartnerin: Ina Besche-Krast