Antrag zur Ratssitzung der Gemeinde Marienheide am 24.10.2023 – Ausweisung von Flächen für Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik

Der Tagesordnungspunkt wurde auf Antrag der CDU Fraktion, einstimmig in die Ausschüsse verwiesen, so dass wir eine zielführende, gemeinsame sowie moderne Energiewende in Marienheide im demokratischen Konsens finden können.

Für uns Grüne in Marienheide ist der Ausbau der erneuerbaren Energien das Kernelement des Klimaschutzes, das Herzstück der wirtschaftlichen Modernisierung unserer Gemeinde und die Grundvoraussetzung für eine bezahlbare, saubere und sichere Energieversorgung. Auf der Grundlage des beschlossenen integrierten Klimakonzeptes der Gemeinde Marienheide möchten wir aktiv die Zukunft gestalten.

Bei dieser zentralen Aufgabe wollen wir auch die Marienheider Bürger mitnehmen und einen dezentralen Ausbau der Erneuerbaren durch Bürger*innenprojekte ermöglichen. Alle sollen vom sauberen und kostengünstigen Ökostrom profitieren.

Nur mit mehr erneuerbaren Energien bringen wir Marienheide auf den 1,5-Grad-Pfad und sorgen damit für mehr Klimaschutz und für die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens. Dabei muss Klimaschutz sich als Querschnittsthema durch alle Bereiche ziehen – neben Energie eben auch Verkehr, Bauen und Wohnen, Industrie bis hin zur Landwirtschaft.

Energiewende von unten wird zum Aufbruch für das Land

Der dezentrale Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine massive wirtschaftliche Chance für Kommunen, Bürgerinnen und Bürger und ganze Regionen. Und sie können zu einer Renaissance der kommunalen Selbstverwaltung führen. Wir wollen, dass die Standortkommunen von der Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien profitieren und so eigene finanzielle Spielräume zurückgewinnen. Eigene Mittel stärken die Innovationskraft und die Demokratie vor Ort besser als jedes Förderprogramm. Denn die besten Expertinnen und Experten für das, was vor Ort gebraucht wird, sitzen in den Gemeinden.

Mit der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) haben wir die finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Gewinnen nahegelegener Wind- und Solarparks rechtssicher gemacht und auf Altanlagen ausgeweitet. Wir setzen uns daher dafür ein, dass die finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten noch besser und stärker aktiv genutzt werden können und in geeigneten Formaten darüber informiert wird.

Die Gewerbesteuer bei Windkraft und Solaranlagen wird nun zu 90 Prozent nach dem Verhältnis der installierten Leistung der Anlagen verteilt. Das Verhältnis der Arbeitslöhne wird nur noch zu zehn Prozent berücksichtigt. Die vorherige Regelung war für die Standortgemeinden nachteilig. Die Neuregelung wird sich erstmals 2023 in den Kassen der Standortgemeinden bemerkbar machen.

Wind- oder Solarprojekte umzusetzen, fordert gerade kleine Gemeinden stark. Mögliche Interessen-konflikte zu moderieren und akzeptable Kompromisse zu finden, ist anspruchsvoll. Beim Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende finden die Kommunen dafür professionelle Unterstützung.

Mit der längerfristigen Förderung von Klimaschutzmanager*innen in den Kommunen helfen wir, das nötige Wissen für die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten in den Rathäusern und Landratsämtern zu verankern.

Damit es nicht nur bei Konzepten bleibt, fördern wir kommunale Investitionen in Klimaschutz und Energieeinsparung großzügig. Damit entlasten wir die kommunalen Haushalte von zukünftigen Energiekosten.

Energie in unserer Hand: Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende beteiligen. Wenn Bürgerinnen und Bürger oder Kommunen zu Miteigentümern von Wind- oder Solarparks in ihrer Region werden, verdienen sie mit, so dass mindestens ein Teil des Ertrags in der Region bleibt. Zugleich entscheiden sie mit und sorgen dafür, dass die Interessen der örtlichen Gemeinschaft bei Bau und Betrieb der Anlagen gewahrt bleiben.