Bürgerwindanlagen

Damit die Energiewende gelingt, setzt die Bundesregierung auf Windkraft. Im Rahmen von Bürgerwindparks können Anwohner finanziell von Windenergieanlagen in ihrer Region profitieren. Bürgerwindparks werden nicht von anonymen Einzelpersonen oder Unternehmen geführt, sondern von den Bürgern der Region in Form einer Gesellschaft selbst betrieben. Viele Angebote für Bürgerwindparks sind folgendermaßen aufgebaut: 

• Bürger*innen werden z. B. Mitglied einer Genossenschaft oder einer anderen 

  Gesellschaftsform

• Sie investieren eine bestimmte Summe (3.000 bis 10.000 €) für ca. 20 Jahre 

• Sie profitieren jährlich von der Einspeisevergütung 

• Zuerst werden Bürger*innen aus dem jeweiligen Ort beteiligt, danach werden erst 

  Auswärtige angesprochen 

Es gibt aber auch eine andere Form der Beteiligung. Mit dem neuen Bürgerenergiegesetz will die NRW-Landesregierung erreichen, dass ein größerer Teil der Windkraft-Erlöse in den Kommunen bleibt und 20 Prozent direkt den Bürgern zugutekommen.

Dabei sollen Anlagenbetreiber die Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, finanziell beteiligen. Für größere Windenergie- oder Solaranlagen an Land mit einer installierten Leistung von mehr als 1.000 Kilowatt dürfen den Gemeinden 0,2 Cent pro produzierter Kilowattstunde angeboten werden. Zudem bekommt die Gemeinde die Gewerbesteuer für die Windräder, beides entlastet den kommunalen Haushalt und sorgt für eine hohe Akzeptanz bei den Bürgern.

Auch in Marienheide wird es in den nächsten Monaten Gespräche zu Errichtung von Windkraftanlagen geben. Bitte beteiligen sie sich an der Diskussion! Wir wünschen uns eine offene und umfangreiche Information der Gemeinde und eine sachlichen Auseinandersetzung!